Öffentliche Bildungseinrichtung
„Mittelschule Nr. 19
mit vertieftem Studium einzelner Fächer“

BESCHLUSS
vom „31.“ Januar 2015 Nr. 54/w

Über die Genehmigung der Verordnung über die Ordnung und Form der Prüfung zur Beherrschung der russischen Sprache, des Wissens über die Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation

Gemäß dem Föderalen Gesetz vom 25. Juli 2002 Nr. 115-FZ „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“, den Verordnungen der Regierung der Region Belgorod vom 26. Januar 2015 Nr. 11-pp „Über die Genehmigung der Liste der Bildungseinrichtungen der Region Belgorod, die das Recht haben, Prüfungen zur Beherrschung der russischen Sprache, des Wissens über die Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation durchzuführen, wie in Absatz 8 Artikel 15.1 des Föderalen Gesetzes vom 25. Juli 2002 Nr. 115-FZ „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“ vorgesehen“, vom 26. Januar 2015 Nr. 12-pp „Über die Genehmigung der Verordnung über die Ordnung und Form der Prüfung zur Beherrschung der russischen Sprache, des Wissens über die Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, wie in Absatz 8 Artikel 15.1 des Föderalen Gesetzes vom 25. Juli 2002 Nr. 115-FZ „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“ vorgesehen“

BESCHLIEßE:

  1. Die Verordnung über die Ordnung und Form der Prüfung zur Beherrschung der russischen Sprache, des Wissens über die Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zu genehmigen.

  2. Die stellvertretende Direktorin, N.V. Charkowa, soll die Mitglieder der Prüfungskommission mit der Verordnung über die Ordnung und Form der Prüfung zur Beherrschung der russischen Sprache, des Wissens über die Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation vertraut machen.

  3. Den lokalen Akt auf der Website der Bildungseinrichtung zu veröffentlichen.

  4. Die Kontrolle über die Ausführung dieses Beschlusses der stellvertretenden Direktorin, N.V. Charkowa, zu übertragen.

Direktorin
MBOU „Mittelschule Nr. 19 mit vertieftem Studium einzelner Fächer“ E.I. Ivanova

Mit dem Beschluss vertraut:
Charkowa N.V.