Erläuternder Bericht
zum Lehrplan der MKOU Mittelschule Nr. 2 der Stadt Makarjew
für das Schuljahr 2016/2017. (FBUP 2004)

  1. Allgemeine Bestimmungen.

Der Lehrplan der MKOU Mittelschule Nr. 2 der Stadt Makarjew, welche allgemeine Bildungsprogramme durchführt, bestätigt durch den Erlass des Bildungsministeriums der Russischen Föderation vom 9. März 2004 Nr. 1312 „Über die Genehmigung des föderalen Basislehrplans und der beispielhaften Lehrpläne für Bildungseinrichtungen der Russischen Föderation, die allgemeine Bildungsprogramme durchführen“, wurde auf Grundlage folgender Rechtsakte erstellt:

  • Bundesgesetz „Über Bildung in der Russischen Föderation“ vom 29.12.2012 Nr. 273‑FZ;

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 30. August 2013 Nr. 1015 „Über die Genehmigung der Ordnung der Organisation und Durchführung der Bildungstätigkeit nach den grundlegenden allgemeinbildenden Programmen – Bildungsprogramme der primären allgemeinen, der grundlegenden allgemeinen und der mittleren allgemeinen Bildung“;

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 5. März 2004 Nr. 1089 „Über die Genehmigung der föderalen Komponente des staatlichen Bildungsstandards“;

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 9. März 2004 Nr. 1312 „Über die Genehmigung des föderalen Basislehrplans und exemplarischer Lehrpläne für Bildungseinrichtungen der Russischen Föderation, die allgemeine Bildungsprogramme durchführen“ (mit späteren Änderungen);

  • Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 31. Januar 2012 Nr. 69 „Über Änderungen in der föderalen Komponente der staatlichen Bildungsstandards der primären allgemeinen, grundlegenden allgemeinen und mittleren (vollständigen) allgemeinen Bildung, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 5. März 2004 Nr. 1089“;

  • Verordnung des Obersten Staatlichen Sanitätsarztes der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2010 Nr. 189 „Über die Genehmigung von SanPiN 2.4.2.2821‑10 ‘Sanitär‑epidemiologische Anforderungen an Bedingungen und Organisation des Unterrichts in allgemeinen Bildungseinrichtungen’“ (registriert im Justizministerium der RF am 3. März 2011 Nr. 19993);

  • Erlass des Don (regionaler Bildungsbehörde) der Oblast Kostroma Nr. 1312 vom 10.08.2014 „Über die Genehmigung des regionalen Basislehrplans für Bildungseinrichtungen der Oblast Kostroma, die allgemeine Bildungsprogramme durchführen“;

  • Instruktiv‑methodischer Brief des Don der Oblast Kostroma „Über die Formulierung von Lehrplänen allgemeiner Bildungseinrichtungen der Oblast Kostroma, die die grundlegenden allgemeinen, mittleren allgemeinen Bildungsprogramme im Schuljahr 2015/2016 durchführen“ (07.07.2015).

Der Lehrplan der MKOU MS Nr. 2 ist eine Komponente des grundlegenden Bildungsprogramms der Einrichtung.
Der Lehrplan ist ein normativ-rechtliches Dokument, das die Liste der Unterrichtsfächer und das Volumen der für deren Studium vorgesehenen Unterrichtszeit auf den Ebenen der allgemeinen Bildung festlegt.
Das Bildungsprogramm der grundlegenden allgemeinen Bildung ist auf eine normative Dauer von fünf Jahren ausgelegt.
Das Bildungsprogramm der mittleren allgemeinen Bildung ist auf eine normative Dauer von zwei Jahren ausgelegt.
Der Lehrplan für die Klassen X–XI realisiert Modelle des universellen (nicht spezialisierten) Unterrichts.
Die Dauer des Schuljahres für die Klassen 8–11 beträgt 34 Unterrichtswochen.
Die Bildungseinrichtung auf der Ebene der grundlegenden allgemeinen und der mittleren allgemeinen Bildung arbeitet im Modus einer sechstägigen Schulwoche.
In der Struktur des Lehrplans werden zwei Teile unterschieden:
die invariante (föderale Komponente – mindestens 75 % der gesamten normativen Zeit), die die Einheit des Bildungsraums in der Russischen Föderation sowohl bei sechstägiger als auch bei fünftägiger Schulwoche gewährleistet;
die variative (regionale Komponente – mindestens 10 % und Komponente der Bildungseinrichtung – mindestens 10 % der gesamten normativen Zeit), die die Einheit des Bildungsraums in der Oblast Kostroma sowohl bei sechstägiger als auch bei fünftägiger Schulwoche sicherstellt, und dabei möglichst die Möglichkeiten der MKOU MS Nr. 2, den gesellschaftlichen Auftrag und die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

Die Komponente der Bildungseinrichtung ermöglicht es, die Ausrichtung und Spezifik der Schule auszudrücken. Die Unterrichtszeit, die der Komponente der Bildungseinrichtung zugeteilt ist, wird verwendet für die Realisierung von Autoren-Bildungsprogrammen, mit denen die Schüler ihre Kenntnisse vertiefen und erweitern und ihre Fertigkeiten in den wichtigsten Abschnitten der Kurse der föderalen und regionalen Komponenten verbessern können, für die Durchführung von Kursen „Istoki“, für individuelle und Gruppenstunden, für die Organisation von Unterricht mit begabten und leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern, für Aktivitäten aktiver Bewegungscharakteristik (Sportspiele, Aerobic, Rhythmik, Choreographie, moderne und Balltänze u. a.); sowie für die Organisation der vorprofilischen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler in den Klassen 8–9.

Bei der Durchführung von Unterrichtseinheiten in „Fremdsprache“ (Klassen 8–11), „Technologie“ (8–11), „Sportunterricht“ (10–11); während der praktischen Übungen in „Physik“, „Chemie“, im Kurs „Informatik und IKT“; bei der Organisation der vorprofilischen Vorbereitung und des Profilunterrichts erfolgt die Teilung der Klassen in zwei Gruppen: in städtischen Bildungseinrichtungen bei einer Klassenstärke von 25 oder mehr Personen.

Der Lehrplan legt die Liste der Unterrichtsfächer und das Volumen der Unterrichtszeit fest, die diesen Fächern auf den Ebenen der allgemeinen Bildung und pro Klassen im Rahmen der regionalen Komponente der grundlegenden allgemeinen und mittleren allgemeinen Bildung zugewiesen werden.

Die föderale Komponente des Lehrplans bestimmt die Anzahl der Unterrichtsstunden für das Studium der Fächer der föderalen Komponente des staatlichen Bildungsstandards der allgemeinen Bildung.
Die regionale Komponente des Lehrplans zielt darauf ab, die Umsetzung der regionalen Bildungspolitik sicherzustellen durch den Unterricht folgender Fächer:
Russische Sprache;
Lesen in der Literatur;
Literatur;
Russische Sprache und Sprachkultur;
Literatur der Heimatregion;
Informatik und IKT;
Geschichte der Heimatregion;
Sozialkunde;
Grundlagen der Lebenssicherheit.

  1. Grundlagen der allgemeinen Bildung.

Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, das Niveau des praktischen Gebrauchs der modernen russischen Literatursprache durch die Schülerinnen und Schüler in ihrer schriftlichen und mündlichen Variante und in verschiedenen Funktionsbereichen zu erhöhen, sind in den Klassen 8–9 im Rahmen der Stunden der regionalen Komponente des Basislehrplans (je 1 Stunde entsprechend) Kurse des Fachbereichs „Russische Sprache und Sprachkultur“ vorgesehen.
Das Unterrichtsfach „Literatur der Heimatregion“ ist in die regionale Komponente für die Klassen 8 bis 11 mit jeweils 0,5 Stunden eingeführt. Der Kurs erweitert und vertieft das Verständnis der Schüler für die Literatur der Oblast Kostroma und fördert die Entwicklung einer kreativen, verantwortungsbewussten, kompetenten Persönlichkeit.

Das Unterrichtsfach „Geschichte der Heimatregion“ ist in die regionale Komponente in den Klassen 8–9 mit jeweils 0,5 Stunden eingeführt. Der Kurs soll die Geschichte der Oblast Kostroma in enger Verbindung zur Geschichte des Vaterlandes darstellen und zur Herausbildung von Patriotismus und Bürgerbewusstsein beitragen.

Die Einführung des Fachs „Sozialkunde“ in der 9. Klasse (0,5 Stunden) dient der Erweiterung und Vertiefung des Wissens der Schüler in den grundlegenden Sozialwissenschaften und schafft Bedingungen zur Förderung von Fähigkeiten zur Vergleichs-, Analyse- und Bewertung sozialer Fakten und Phänomene.
Das Fach „Grundlagen der Lebenssicherheit“ ist für die 9. Klasse eingeführt. Der Kursinhalt zielt auf die Bildung eines bewussten und verantwortlichen Verhaltens gegenüber der persönlichen Sicherheit und der Sicherheit anderer, auf den Erwerb der Fähigkeit, Leben und Gesundheit in widrigen, lebensbedrohenden Bedingungen zu erhalten, sowie auf das Erlernen von Methoden der Hilfeleistung. Der Inhalt umfasst Theorie und Praxis sicheren Verhaltens und des Schutzes in verschiedenen Gefahren- und Notsituationen.

Die Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 8–9 erfolgt vierteljährlich. Die Noten für ein Vierteljahr werden auf der Grundlage der laufenden Leistungen vergeben. Die Bewertung für ein Fach mit einer Stundenzahl gemäß Lehrplan von 1 Stunde oder mehr erfolgt vierteljährlich. Liegt die Stundenzahl im Lehrplan bei 0,5 Stunden oder weniger, erfolgt die Leistungsbewertung halbjährlich. Die Jahresnote wird anhand der Vierteljahres- oder Halbjahresbewertungen ermittelt. Die Zwischenbewertung in übergehenden Klassen kann in folgenden Formen durchgeführt werden: Kontrolle, schriftliche und mündliche Prüfung, Befragung, Test, Präsentation von Facharbeiten und kreativen Arbeiten, Projektpräsentation und anderen Formen. Die Auswahl der Fächer, der Formen und der genauen Termine der jährlichen Zwischenbewertung wird im pädagogischen Rat der Schule besprochen und beschlossen und zu Beginn des Schuljahrs den Schülerinnen, Schülern und Eltern (gesetzlichen Vertretern) bekanntgegeben.

Zwischenbewertung auf der Ebene der grundlegenden allgemeinen Bildung

Form der ZwischenbewertungKlasseFachPeriodizität
Typische Kontrollarbeit8Mathematikam Ende des 1. und 2. Halbjahres
Kontrollarbeit im GIA‑Format9Mathematikam Ende des 1. und 2. Halbjahres
Kontrolle / Test8Russische Spracheam Jahresende
Typische Kontrollarbeit8Chemieam Jahresende
Diktat mit kreativem Auftrag9Russische Sprache, Literaturam Ende des 1. Halbjahres
Test-Kontrollarbeit9Russische Spracheam Ende des 3. Vierteljahres
Komprimierte Diktat mit Audioaufnahme9Russische Spracheam Jahresende
Kontrollarbeit im GIA‑Format9Russische Spracheam Jahresende
Zensur in Sport8–9Sportunterrichtam Jahresende

Wochenstundenplan

Unterrichtsfächer8a8b9gesamt
Russische Sprache3328
Literatur2237
Fremdsprache3339
Mathematik55515
Informatik und IKT1124
Geschichte2226
Sozialkunde (einschl. Wirtschaft und Recht)1113
Geografie2226
Physik2226
Chemie2226
Biologie2226
Kunst (Musik / Bildende Kunst)0,5 / 0,50,5 / 0,50,5 / 0,53
Technologie112
Grundlagen der Lebenssicherheit112
Sportunterricht3339
INSgesamt:31313092

Regionale Komponente

Fach8a8b9gesamt
Russische Sprache und Sprachkultur1112
Literatur der Heimatregion0,50,50,52
Geschichte der Heimatregion0,50,50,52
Sozialkunde0,50,5
Grundlagen der Lebenssicherheit0,51,5
INSgesamt:22312

Komponente der Bildungseinrichtung

Fach / Programm8a8b9gesamt
Istoki110,52,5
Russische Sprache (IGZ)0,50,5
Mathematik (IGZ)0,50,51
Berufswahl0,50,50,51,5
Physik (IGZ)0,50,5
Sozialkunde (IGZ)0,50,5
Erkenne deinen Organismus (f)0,50,5
Kommunikationskultur (f)0,50,5
Valeologie (f)0,50,5
„Hinter den Seiten des Chemiebuchs“ (f)0,50,50,5
Physik in Aufgaben und Experimenten0,250,25
Kultur der Informationskompetenz0,250,25
INSgesamt:3339

Höchszulässige Unterrichtsbelastung bei 6-Tage-Woche
36 | 36 | 36 | 142

  1. Mittlere allgemeine Bildung.

Die regionale Spezifik des Lehrplans besteht in der Zuweisung zusätzlicher Zeit im Unterricht der Klassen X–XI für die Fächer „Russische Sprache und Sprachkultur“, „Literatur der Heimatregion“ und „Einführung in die militärische Ausbildung“. Aufgrund der Notwendigkeit, das Niveau des praktischen Gebrauchs der modernen russischen Literatursprache in schriftlicher und mündlicher Form auch in den Klassen 10–11 weiter zu steigern, sind im Rahmen der Stunden der regionalen Komponente des Basislehrplans (je 1 Stunde entsprechend) Kurse des Fachbereichs „Russische Sprache und Sprachkultur“ vorgesehen. Das Fach „Literatur der Heimatregion“ ist in die regionale Komponente von Klasse 5 bis Klasse 11 mit jeweils 0,5 Stunden eingeführt. Der Kurs erweitert und vertieft das Wissen der Schüler über die Literatur der Oblast Kostroma und fördert die Entwicklung einer kreativen, verantwortungsbewussten und kompetenten Persönlichkeit.
Das integrierte Fach „Sozialkunde“ (2 Stunden wöchentlich) umfasst die Abschnitte „Wirtschaft“ und „Recht“.
Das Fach „Einführung in die militärische Ausbildung“ mit einem Umfang von 0,5 Stunden ist in den Klassen 10–11 eingeführt. Der Unterricht basiert auf praxisorientiertem Studium der Grundlagen der wehrdienstvorbereitenden Ausbildung Jugendlicher, der Regeln und Methoden der Ersten Hilfe. Die Einführung des Faches soll zur Entwicklung erster Zivilverteidigungsfertigkeiten beitragen, Kenntnisse über Grundlagen des Militärdienstes und der Medizin vermitteln. Die Durchführung sieht vor: für Jungen die Grundlagen der wehrdienstvorbereitenden Ausbildung, für Mädchen Grundlagen der Ersten Hilfe.
Die Stunden der Komponente der Bildungseinrichtung werden genutzt, um die Anzahl der Stunden für die Fächer der föderalen Komponente zu erhöhen; für fakultative Kurse, praktische Übungen und Projekt‑ und Forschungsarbeit etc.

Die Zwischenbewertung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 10–11 erfolgt halbjährlich. Die Zwischenbewertung kann in folgenden Formen durchgeführt werden: Kontrolle, schriftliche und mündliche Prüfungen, Befragung, Tests, Präsentation von Facharbeiten und kreativen Arbeiten, Projektpräsentationen und andere Formen. Die Noten für das Halbjahr werden den Schülerinnen und Schülern der Klassen 10–11 auf Grundlage der laufenden Leistungen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zwischenbewertung in bestimmten Fächern erteilt. Die Jahresnote wird auf Grundlage der Halbjahresnoten unter Einbeziehung der Ergebnisse der Zwischenbewertung ermittelt. Die Auswahl der Fächer, die Form und die genauen Termine der jährlichen Zwischenbewertung werden im pädagogischen Rat der Schule beschlossen und zu Beginn des Schuljahres den Schülerinnen, Schülern und Eltern (gesetzlichen Vertretern) bekannt gegeben.

Form der ZwischenbewertungKlasseFachPeriodizität
Aufsatz zu literarischem Thema10Russische Sprache, Literaturam Ende des 1. Halbjahres
Testkontrolle10Russische Spracheam Jahresende
Testkontrolle im EGE‑Format11Russische Spracheam Jahresende
Test-Kontrollarbeit10–11Mathematikam Ende des 1. Halbjahres
Kontrollarbeit im EGE‑Format10–11Mathematikam Jahresende
Zensur nach Sportnormen10–11Sportunterrichtam Jahresende

Die Stunden der Komponente der Bildungseinrichtung auf der Ebene der mittleren allgemeinen Bildung werden eingesetzt, um Kenntnisse zu vertiefen und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler in den Fächern der föderalen Komponente zu verbessern. Stunden sind vorgesehen für fakultative Kurse, praktische Übungen, Projekt‑ und Forschungsarbeit etc. In den Klassen 10–11 stehen auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler Stunden zur Verfügung für Autorenprogramme: „Algebra+“, „Aufsätze verschiedener Genres“, „Molekulare Physik“, „Geschichte: Theorie und Praxis“, „Valeologie“, „Genetik“, „Fragen der Profilmathematik (f)“, „EGE‑Geschichte: Theorie und Praxis“, „Lösung kombinierter Aufgaben in Chemie“. Zur Förderung der Fähigkeit zur spirituellen Entwicklung und moralischen Selbstverbesserung wird der Kurs „Grundlagen des Familienlebens“ eingeführt. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Berufswahl wird der Kurs „Grundlagen der Berufsorientierung“ angeboten. Für die Vorbereitung auf das EGE sind Stunden für individuelle und Gruppenarbeit in russischer Sprache und Mathematik vorgesehen.

Mittlere allgemeine Bildung – 10. Klasse

FÖDERALE KOMPONENTE

INVARIANTE TEIL

Pflichtfächer auf Basisniveau

FachAnzahl der Stunden
Russische Sprache1
Literatur3
Fremdsprache3
Mathematik4
Geschichte2
Sozialkunde (inkl. Wirtschaft und Recht)2
Naturwissenschaften
Sportunterricht3
Grundlagen der Lebenssicherheit1

VARIABILER TEIL

Wahlfächer auf Basis- oder Profilniveau

FachAnzahl der Stunden
Russische Sprache
Literatur
Fremdsprache
Mathematik
Geschichte
Sportunterricht
Sozialkunde*
Wirtschaft
Recht
Geografie1
Physik2
Chemie1
Biologie1
Informatik und IKT1
Kunst (MHK)1
Technologie1
Lebenssicherheit
INSgesamt:27

Regionale Komponente

FachStunden
Russische Sprache und Sprachkultur1
Literatur der Heimatregion0,5
Einführung in die militärische Ausbildung0,5
INSgesamt:2

Komponente der Bildungseinrichtung

Programme / FächerStunden
Algebra+1
Mathematik (IGZ)1
Aufsätze verschiedener Genres (f)1
Genetik2
Grundlagen der Berufsorientierung1
Molekulare Physik0,5
Grundlagen des Familienlebens0,5
„Modellieren mit Designelementen“1
INSgesamt:8

INSgesamt: 37

Höchszulässige Hörsaal‑Belastung bei 6‑Tage‑Woche: 37

Mittlere allgemeine Bildung – 11. Klasse

FÖDERALE KOMPONENTE

INVARIANTE TEIL

Pflichtfächer auf Basisniveau

FachAnzahl der Stunden
Russische Sprache1
Literatur3
Fremdsprache3
Mathematik4
Geschichte2
Sozialkunde (inkl. Wirtschaft und Recht)2
Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie)
Sportunterricht3
Lebenssicherheit1

VARIABILER TEIL

Wahlfächer auf Basis- oder Profilniveau

FachAnzahl der Stunden
Russische Sprache
Literatur
Fremdsprache
Mathematik
Geschichte
Sportunterricht
Sozialkunde*
Wirtschaft
Recht
Geografie1
Physik2
Chemie1
Biologie1
Informatik und IKT1
Kunst (MHK)1
Technologie1
Lebenssicherheit
INSgesamt:27

Regionale Komponente

FachStunden
Russische Sprache und Sprachkultur1
Literatur der Heimatregion0,5
Einführung in die militärische Ausbildung0,5
INSgesamt:2

Komponente der Bildungseinrichtung

Programme / FächerStunden
Mathematik (IGZ)1
Physik (IGZ)1
Biologie (IGZ) / Chemie (IGZ)0,5 / 0,5
Sozialkunde: Theorie und Praxis1
Literatur (IGZ)0,5
Russische Sprache (IGZ)0,5
Fragen der Profilmathematik (f)1
EGE‑Geschichte: Theorie und Praxis1
Lösung kombinierter Chemieaufgaben1
INSgesamt:8

INSgesamt: 37
Höchszulässige Hörsaal‑Belastung bei 6‑Tage‑Woche: 37