Hinweis
zur sicheren Verhaltensweise auf dem Eis im Winter

Verhaltensregeln auf Gewässern im Winter

  1. Mit dem ersten Eispanzer auf den Gewässern ist das Eislaufen, Skifahren und Überqueren verboten. Dünnes Eis ist instabil und trägt das Gewicht eines Menschen nicht.

  2. Man sollte das Eis nur an vorgesehenen Übergängen betreten. Wenn solche nicht vorhanden sind, muss man vor dem Begehen des Eises sicherstellen, dass es tragfähig ist. Die Tragfähigkeit des Eises wird empfohlen mit einem Eisbohrer zu überprüfen. Wenn das Eis nach dem ersten Schlag bricht und Wasser erscheint, muss man sofort anhalten und den gleichen Weg zurückgehen. Die ersten Schritte auf dem Rückweg sollten ohne Anheben der Schuhe vom Eis gemacht werden. Es ist streng verboten, die Tragfähigkeit des Eises mit einem Fußtritt zu testen.

  3. Bevor man vom Ufer auf das Eis geht, sollte man sich genau umsehen, den besten Weg wählen und sichere Stellen aussuchen. Es ist am sichersten, den bereits vorhandenen Pfad zu gehen. Es ist gefährlich, das Eis bei Tauwetter zu betreten. Man sollte das Eis nicht an unbekannten Stellen betreten, besonders nicht von Steilhängen.

  4. Beim Begehen des Eises sollte man vorsichtig sein, aufmerksam auf die Oberfläche des Eises achten und gefährliche oder verdächtige Stellen umgehen. Man sollte sich von Flächen mit dickem Schneedecken fernhalten – unter Schnee ist das Eis immer dünner als an freien Stellen. Besonders vorsichtig sollte man an Stellen mit schneller Strömung, nahe hervorstehenden Büschen, Schilf, Gras, wo Bäche in Gewässer münden, Quellen austreten oder warme Abwässer von Industrieunternehmen hineinfließen, sowie an Eisabbaumöglichkeiten sein. Am sichersten ist es, auf transparentem Eis mit grünlichem Schimmer von mindestens 7 cm Dicke zu gehen.

  5. Beim Überqueren des Eises in Gruppen sollten die Personen 5-6 Meter voneinander entfernt gehen und aufmerksam auf den vorausgehenden achten. Beim Transport von kleinen, aber schweren Lasten sollte man diese auf Schlitten oder Balken mit großer Auflagefläche legen.

  6. Eislaufen ist nur auf speziell präparierten Eislaufbahnen erlaubt. Wenn eine Eislaufbahn auf einem Gewässer eingerichtet wird, ist das Eislaufen nur nach gründlicher Überprüfung der Eisfestigkeit erlaubt (die Eisdicke sollte mindestens 10-12 cm betragen). Masseneislaufen ist nur bei einer Eisdicke von mindestens 25 cm zulässig. Es ist gefährlich, nachts auf dem Eis zu gehen oder zu laufen, besonders an unbekannten Orten.

  7. Beim Überqueren eines Gewässers mit Skiern empfiehlt es sich, die vorhandene Loipe zu nutzen. Wenn man durch unberührten Schnee geht, sollte man die Skibindungen lösen, um sich im Notfall schnell von den Skiern befreien zu können. Die Stöcke sollten in den Händen gehalten werden, die Handgelenksschlaufen entfernt und der Rucksack auf einem Schulter getragen werden. Der Abstand zwischen den Skifahrern sollte 5-6 m betragen. Während des Gehens auf dem Eis sollte der erste Skifahrer mit seinen Stöcken die Eisfestigkeit überprüfen und auf den Zustand des Eises achten.

  8. Beim Angeln wird nicht empfohlen, viele Löcher auf einer kleinen Fläche zu bohren, zu springen oder über das Eis zu laufen oder sich in großen Gruppen zu versammeln. Jeder Angler sollte ein Seil von 12-15 m Länge mit sich führen, an dessen einem Ende ein Gewicht von 400-500 g befestigt ist, und am anderen Ende eine Schlaufe.

  9. Wenn das Eis unter den Füßen bricht, sollte man schnell und entschlossen handeln – die Arme weit ausbreiten, um auf der Eisoberfläche zu bleiben, sich ohne plötzliche Bewegungen auf festes Eis zu bewegen und dann, auf dem Rücken oder auf dem Bauch liegend, in die Richtung zurückzukriechen, aus der man gekommen ist, während man um Hilfe ruft.

Liebe Eltern!
Verhindern Sie, dass Kinder unbeaufsichtigt in der Nähe von Gewässern spielen,
erklären Sie ihnen die tödliche Gefahr
von Missachtung dieser Empfehlungen.