ANGENOMMEN
Durch den Pädagogischen Rat
vom _______________
Nr.

BESTÄTIGT
Direktor der Bildungseinrichtung S.A. Baranova
Befehl vom _______________ Nr.

REGELUNG
über den Pädagogischen Rat
der MDOU Mittelschule Nr. 2 der Stadt Makaryewa

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Regelung über den Pädagogischen Rat (im Folgenden – die Regelung) wurde gemäß den Absätzen 4 und 5 des Artikels 26 des Föderalen Gesetzes vom 29.12.2012 Nr. 273-FZ „Über das Bildungssystem in der Russischen Föderation“ entwickelt.
Diese Regelung ist ein lokaler normativer Akt der Kommunalen Haushaltsorganisation der Mittelschule Nr. 2 der Stadt Makaryewa, des Makaryewski-Bezirks in der Region Kostroma.
Der Pädagogische Rat ist ein Kollegialorgan der Schulverwaltung, das gemäß der Satzung der Schule und dieser Regelung geschaffen und tätig ist.
Der Pädagogische Rat besteht aus: dem Direktor der Schule, seinen Stellvertretern, den Leitern der strukturellen Einheiten sowie den pädagogischen Mitarbeitern, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Schule stehen (einschließlich derjenigen, die auf Honorarbasis oder mit Stundenvergütung arbeiten).
An den Sitzungen des Pädagogischen Rates nehmen die Mitglieder des Rates teil, die zu diesem Zeitpunkt nicht mit den Lernenden beschäftigt sind.

Zu den Sitzungen des Pädagogischen Rates können auch anwesend sein: Mitarbeiter der Schule, die keine Mitglieder des Pädagogischen Rates sind; Bürger, die Arbeiten auf Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen mit der Schule ausführen; Lernende, Eltern (gesetzliche Vertreter) der Lernenden, wenn der Pädagogische Rat seine Zustimmung gibt.
Die Teilnahme an den Sitzungen des Pädagogischen Rates ist für alle Lehrkräfte der Schule verpflichtend.
Der Pädagogische Rat wählt aus seinen Mitgliedern einen Sekretär für eine Amtszeit von drei Jahren. Der Sekretär führt das Protokoll der Sitzung des Pädagogischen Rates, in dem die Beschlüsse zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten festgehalten werden.

AUFGABEN UND FUNKTIONEN DES PÄDAGOGISCHEN RATES
Die Hauptaufgaben des Pädagogischen Rates sind:

  • Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Bildung;

  • Ausrichtung der Tätigkeit des pädagogischen Teams auf die Verbesserung der Qualität der Bildungsarbeit, einschließlich der schulischen Erziehungsarbeit mit den Lernenden;

  • Einführung von Erkenntnissen aus der Pädagogik und innovativen pädagogischen Praktiken in die tägliche Arbeit der Lehrer;

  • Diskussion und Auswahl von Bildungsinhalten, Formen und Methoden der Umsetzung von Bildungsprogrammen;

  • Organisation von experimentellen und innovativen Tätigkeiten.

Der Pädagogische Rat erfüllt folgende Funktionen:

  • Teilnahme an der Entwicklung des Schulentwicklungsprogramms;

  • Entwicklung und Genehmigung von Bildungsprogrammen, die an der Schule durchgeführt werden;

  • Genehmigung von Arbeitsprogrammen für Unterrichtsfächer und außerunterrichtliche Kurse;

  • Entwicklung und Genehmigung lokaler normativer Akte der Schule;

  • Diskussion und Genehmigung des jährlichen akademischen Kalenders;

  • Prüfung von Fragen zu zusätzlichen sozialen Unterstützungsmaßnahmen für Lernende, die durch geltendes Gesetz vorgesehen sind;

  • Anhörung von Berichten der Lehrkräfte, Vorträgen und Mitteilungen von Vertretern von Organisationen und Einrichtungen, die mit der Schule zusammenarbeiten;

  • Organisation von Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Förderung ihrer kreativen Initiativen;

  • Entscheidung über die Durchführung von Zwischenprüfungen im laufenden Kalenderjahr, Entscheidung über den Übergang eines Lernenden in die nächste Klasse und (nach Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter) über das Verbleiben des Lernenden zur Wiederholung des Jahres oder die Fortsetzung des Unterrichts in Form von Heimunterricht;

  • Durchführung von Kontrollen der akademischen Leistung der Lernenden, Zwischen- und Endprüfungen;

  • Entscheidung über die Zulassung der Lernenden zur staatlichen Abschlussprüfung und Organisation dieser Prüfung in verschiedenen Formen;

  • Entscheidung über die Ausstellung von Abschlussdokumenten für Lernende, die das entsprechende Bildungsprogramm abgeschlossen haben;

  • Entscheidung über die Auszeichnung von Absolventen der Einrichtung mit der Medaille „Für besondere Erfolge im Studium“ und der Auszeichnungsurkunde „Für besondere Erfolge in der Erarbeitung einzelner Fächer“;

  • Entscheidung über die Auszeichnung von Lernenden der Schule (gemäß den von der Schule festgelegten Arten und Bedingungen der Auszeichnung) für Erfolge in akademischen, sportlichen, gesellschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kreativen Tätigkeiten;

  • Entscheidung über die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegenüber den Lernenden und deren Aufhebung;

  • Entscheidung über den Ausschluss eines Lernenden aus der Bildungseinrichtung;

  • Entwicklung und Präsentation von Vorschlägen an die Schulverwaltung zur Verbesserung der Effizienz der Organisation der Verpflegung der Lernenden und der Gesundheitsfürsorge;

  • Entwicklung und Präsentation von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeit der methodischen und kreativen Gruppen der Lehrkräfte der Schule;

  • Delegierung von Vertretern des pädagogischen Teams in den Verwaltungsausschuss der Einrichtung;

  • Bestimmung der Liste der Lehrbücher gemäß dem genehmigten Bundesverzeichnis der Lehrbücher, die für den Einsatz im Bildungsprozess empfohlen oder zugelassen sind, sowie der Lehrhilfsmittel, die im Bildungsprozess verwendet werden dürfen;

  • Annahme von lokalen Akten der Bildungseinrichtung zu Fragen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

ORGANISATION DER ARBEIT DES PÄDAGOGISCHEN RATES
Der Pädagogische Rat wird vom Direktor nach Bedarf, jedoch mindestens fünfmal im Jahr, einberufen. Außerordentliche Sitzungen des Pädagogischen Rates finden auf Antrag von mindestens einem Drittel der pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung statt.
Der Vorsitzende des Pädagogischen Rates gibt spätestens sieben (7) Arbeitstage vor der Sitzung die Tagesordnung und das Datum der Sitzung bekannt, indem er die Information an einem Informationsstand bekanntmacht.
Der Pädagogische Rat arbeitet nach einem vom Direktor der Schule genehmigten Plan.
Vorsitzender des Pädagogischen Rates ist der Direktor der Schule (oder die Person, die seine Aufgaben wahrnimmt). Der Pädagogische Rat wählt einen Sekretär, der die Protokolle der Sitzungen führt.
Eine Sitzung des Pädagogischen Rates ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung anwesend sind.

Ein Beschluss gilt als gefasst, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Pädagogen dafür gestimmt haben. Der Pädagogische Rat trifft seine Entscheidungen durch offene Abstimmung und dokumentiert die Beschlüsse im Protokoll. Im Falle eines Gleichstands entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Verfahren der Abstimmung wird vom Pädagogischen Rat der Einrichtung festgelegt.
Die Umsetzung der Beschlüsse des Pädagogischen Rates wird vom Vorsitzenden und den in den Beschlüssen genannten verantwortlichen Personen organisiert. Der Sekretär fasst Informationen zur Umsetzung der Beschlüsse zusammen. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden den Mitgliedern des Pädagogischen Rates in den folgenden Sitzungen mitgeteilt. Die Beschlüsse des Pädagogischen Rates werden durch Erlass des Direktors der Einrichtung umgesetzt.
Der Vorsitzende des Pädagogischen Rates:

  • leitet die Sitzungen des Pädagogischen Rates;

  • organisiert die Büroarbeit des Pädagogischen Rates;

  • muss die Ausführung von Beschlüssen des Pädagogischen Rates aussetzen oder ein Veto gegen Beschlüsse einlegen, wenn diese dem geltenden Recht, der Satzung der Schule oder den lokalen normativen Akten der Schule widersprechen.
    Die Mitglieder des Pädagogischen Rates arbeiten ehrenamtlich.

DOKUMENTATION DES PÄDAGOGISCHEN RATES
Die Sitzungen des Pädagogischen Rates werden protokolliert. Im Protokollbuch werden der Verlauf der Diskussionen, die Vorschläge und Anmerkungen der Mitglieder des Pädagogischen Rates festgehalten. Die Protokolle werden vom Vorsitzenden und dem Sekretär des Pädagogischen Rates unterschrieben.

Protokolle über den Übergang von Lernenden in die nächste Klasse oder die Ausstellung von Abschlussdokumenten für Lernende, die das entsprechende Bildungsprogramm abgeschlossen haben, können als Listenprotokolle geführt werden. Die Entscheidungen des Pädagogischen Rates über den Übergang von Lernenden und die Ausstellung von Bildungsdokumenten werden durch einen Erlass der Schule bestätigt.
Die Protokolle des Pädagogischen Rates werden ab Beginn des Kalenderjahres nummeriert.
Das Protokollbuch des Pädagogischen Rates gehört zur Aktenordnung, wird dauerhaft aufbewahrt und durch ein Übernahmeprotokoll übertragen.
Das Protokollbuch des Pädagogischen Rates wird seitenweise nummeriert, gebunden und mit der Unterschrift des Direktors der Schule und dem Stempel der Schule versehen.

Hinweis:

  1. Der Inhalt dieser Regelung wird von der Bildungseinrichtung unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Satzung der Bildungseinrichtung erstellt.

  2. Der Pädagogische Rat entwickelt und genehmigt lokale normative Akte, wenn die entsprechende Befugnis nicht in die Zuständigkeit eines anderen Organs der Bildungsverwaltung fällt (zum Beispiel: die Vollversammlung des Arbeitsteams).